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Menschen- und tierfeindlicher Beitrag in der Welt zieht
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Start/Rubrikenübersicht
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Tierechtskongress 2004
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Veganerhetze II
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Skandal und Folgen - Arche 2000
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Hunde Wohnungsloser
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EU-Chemikalien-Politik
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Safaripark Gänserndorf
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Robbenschlachten, Kanada
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Tierversuche, COVANCE
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Olympiade, Streuner
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Katzen, Griechenland
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Holocaust auf Deinem Teller
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Der verbotene Vergleich
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Veganerhetze in der WELT
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Ade Tierschutz Siegen
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Wildlingprojekt in Pulheim
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Tiertransporte: Protest Brüssel
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Fische und Angeln
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Gesetzesänderung, Bulgarien
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Raubkatzen unter dem Hammer
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Hundehilfe Slowakei, Nitra
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Stierkampf, Autowerbung
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Haustier verschwunden...
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Tiere im Zirkus
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Schächten/Opferfest |
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verschiedener Events.
Fotos und Berichte.
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Tierrechts-Kongress 2004
16.-19. September 2004. Bericht und Fotos. |
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Althoff-Skandal
Circus G. Althoff: Dietzenbach, Oppenheim, Bodenheim... |
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Zirkus-Protest
Mehrere Demo-Termine gegen Circus Barelli in Frankfurt. Juni/Juli 2004 |
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Jubiläumsfeier
... der TVG Pulheim. Mit Mischlingshunde-Schau und Promis. Brauweiler
20.06.04 |
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Hunde Wohnungsloser
Pilotprojekt in Saarbrücken. 18.05.04 |
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Rodeo-Protest
Demonstration gegen das geplante Rodeo in Wetzlar. 08.05.04 |
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Osteraktion
Info- und Protest: Hühnerleichen-Auslege-Aktion. 10.04.04 |
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Antipelz-Demo
zur "Fur and Fashion", gegen Pelzhandel und Peek & Cloppenburg.
Frankfurt. 13.03.04 |
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Demo gegen Covance
Bundesweite Demo gegen Tierversuche. Münster, 06.03.04 |
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Rodeo-Protest
dt.-amerikanisches Volksfest. Berlin, August 2003 |
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Feierabend
Wall-Plakatakion gegen Tierversuche. TVG Berlin, August 2003 |
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IWC 2003
Protestaktionen zur Internationalen Walfang-Kommission. Berlin, Juni 2003 |
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Internationale Grüne Woche
Berichte und Fotos zur IGW. Berlin, Januar 2003 |
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Fiffi-Parade I
2+4 - das sind wir! Fotos der "Love Parade für Hunde".
Berlin, 07.09.02 |
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Antistierkampf!
Protest in Berlin, Düsseldorf, München und Wien am 29.08.02.
Start meiner Tierrechts-Aktivitäten
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Volksverhetzung im Verlag Axel Springer?
Hier zu
Seite: Veganerhetze II (Eltern ließen Kind verhungern)
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| 01.02.04 |
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Unsere
Arbeit wird offensichtlich immer schwieriger, so werden
nicht nur Aufklärungsseiten (z.B. die Covance-Enthüllungen
bei BUAV) zensiert, es häufen sich auch Attacken
gegen Tierschutz-/rechtsseiten. In diesem Zusammenhang
möchte ich meine Freude darüber ausdrücken,
dass www.fellbeisser.info
wieder online ist! Sehr empfehlen möchte ich
auch eine außerordentlich wichtige Aufklärungsseite
der Tierversuchsgegner Saar, die hautnah über
die Geschehnisse in Thailand bezüglich der Geflügelpest
berichtet.
Die
Leute, die sich für Tiere einsetzen, werden leider
in letzter Zeit immer wieder kriminalisiert oder es
wird verächtlich gegen sie aufgehetzt - nicht
nur von der Tierquallobby, sondern vor allem von den
Medien (Polylux-Beitrag: "Durchgeknallte Tierschützer",
Verunglimpfung in der ARD, Panikmache in den Salzburger
Nachrichten, "Tierschutz-Eintopf" in der
Kölnischen Rundschau usw.) Das ist sehr empörend
und ungerecht. Eine mögliche Erklärung,
auf jeden Fall aber sehr wertvolle Gedanken hierzu
hat Birgit Mütherich formuliert: Polemik
gegen Tierschützer.
DIE WELT publiziert derzeit gehäuft extremst
menschen- und tierverachtende Beiträge, so dass
jeder aufgerufen ist, dagegen zu protestieren. Untenstehend
sehen Sie eine Anzeige, die anlässlich eines
Artikels in der Welt erstattet wurde.
"Wir
leben in einer absonderlichen Zeit, in der Menschen,
die in ihrer Nahrungsauswahl gesundheitsbewusst
und mitfühlend sind, oft als verrückt
bezeichnet werden, während man andere als normal
betrachtet, deren Nahrungsgewohnheiten Krankheiten
und immense Leiden hervorrufen."
(John
Robbins)
_________
Bild
oben: "Der Wächter" - ARCIMBOLDO, Giuseppe.
Vegetables in a Bowl or The Gardener, Oil on panel.
Museo Civico, Cremona. Zur
"Tiere-in-der-Kunst-Liste" zur Postkarte
Der Wächter |
Medieninformation
30. Januar 2004
der Stiftung Albert Schweitzer für unsere Mitwelt
Unter
dem Aktenzeichen 7101 Js 140/04 ermittelt die Staatsanwaltschaft
Hamburg gegen Verantwortliche der Tageszeitung DIE WELT
wegen Volksverhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuches),
Verleumdung und Beleidigung. Strafanzeige erstattete die
Stiftung Albert Schweitzer für unsere Mitwelt.
Opfer
einer Hasstirade sind in der vom Springer Verlag herausgegebenen
Tageszeitung "Die Welt" die Veganer geworden:
In einem redaktionellen Beitrag vom 10. Januar 2004 (Seite
8) billigt eine Autorin den Wunsch eines ungenannten Berliners,
sich der Veganer mittels eines Massakers zu entledigen.
„Mit einem Maschinengewehr bewaffnet“ will er
„zu einem Veganertreffen gehen, dort die Tür
eintreten und dann zur Tat schreiten“.
Veganer
sind Menschen, die nicht nur wie Vegetarier den Verzehr
von Fleisch ablehnen, sondern alle tierischen Produkte.
Sie fühlen sich, im Sinne von Albert Schweitzers Ethik,
„allem Leben“ gegenüber zu Schonung und
Rücksichtnahme verpflichtet. Veganer finden deshalb
nicht nur Schlachtfelder und Vernichtungslager ungeheuerlich,
sondern auch Schlachthöfe.
Einige
Veganer wagen in strikter Konsequenz öffentlich einen
Vergleich des industriellen Umgangs mit Tieren - qualvolle
Langzeit-Tiertransporte, lebenslange Massenpferche von Geflügel,
Rindern und Schweinen - mit der von Menschen in Konzentrationslagern
wie Treblinka erlittenen Qual.
Der
Springer Verlag wäre gut beraten, derartigen verbalen
und mentalen Entgleisungen in einer angesehenen Publikation
wie der "Welt" keinen Raum zu geben.
Eine
Entscheidung der Staatsanwaltschaft bezüglich der Strafverfolgung
ist nicht vor Ende Februar 2004 zu erwarten.
Vorstand der Stiftung Albert Schweitzer für unsere
Mitwelt, Frau Hanna Wolf; Wessobrunner Straße 33,
81377 München, Telefon 089/7146109, Telefax 089/7192293
| Die
untenstehende Anzeige bezieht sich auf:
Weitere
Informationen
Strafanzeigen
Leserbriefe
Anmerkung zu der Anzeige:
Es
könnte wegen des Verdachts eines weiteren Straftatbestandes
angezeigt werden: §131 StGB:
Gewaltdarstellung. (1) Wer Schriften [...], die
grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten
gegen Menschen in einer Art schildern, die eine
Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten
ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche
des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise darstellt, 1. verbreitet [...] wird mit Freiheitsstrafe
[...] oder mit Geldstrafe bestraft.
Unmenschlichkeit
und Verharmlosung treffen auf die Gewaltphantasie
des angeblichen Autors auf jeden Fall zu: So Schönke-Schröder,
Strafgesetzbuch. Kommentar. 25. Aufl., § 131,
Rdnr. 7: "Grausam ist eine Gewalttätigkeit,
wenn sie [...] Unmenschlich ist sie, wenn sie -
auch ohne grausam zu sein - Ausdruck einer menschenverachtenden
und rücksichtslosen Gesinnung ist, so z.B.
das Erschießen eines anderen, nur weil es
dem Täter "Spaß" macht, [...]"
Verharmlosung ergibt sich daraus, dass die Gewaltorgie
("My Lai") als verständliche Reaktion
auf das angebliche Verhalten der Veganer dargestellt
wird, als angemessene "Lösung" für
das Problem, das sie in deren Aktivitäten und
der Verwendung des Zitates von I. B. Singer sieht.
Schönke-Schröder, § 131, Rdnr. 9:
"Verharmlosen solcher Gewalttätigkeiten
ist ihre Bagatellisierung als eine übliche,
jedenfallls aber akzeptable oder nicht verwerfliche
Form menschlichen Verhaltens oder gesellschaftlicher
Auseinandersetzungen." (Dies trifft auf die
Darstellung der Frau Hanika eindeutig zu).
Noch
mehr Gründe für eine Anzeige hier
(... z.B. öffentliche Beschimpfung einer Weltanschauungsgemeinschaft
(§166 StGB) oder Aufforderung
zu Straftaten (§111 StBG)
kann jede/r, auch z.B.ein Nichtveganer, Strafanzeige
erstatten.
Nur
Beleidigung und Verleumdung sind sogenannte Privatklage-Tatbestände,
die mit einem persönlichen STRAFANTRAG versehen
sein müssen; hier kann jeder, der als Veganer
lebt, sich als Einzelperson durch Anzeige gegen
die öffentliche Herabsetzung zur Wehr setzen...)
Kein
Anzeigeerstatter muss juristische Kenntnisse haben,
und er muss auch keinen Anwalt beschäftigen.
Kosten entstehen nicht.
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Rechtsanwalt Wolfgang Schindler
Wessobrunner Straße 33, 81377 München
Telefon
089/7146109, Telefax 089/719 2293
An
die
Staatsanwaltschaft
Hamburg
Gorch-Fock-Wall
15
20355
Hamburg
München,
den 22. Januar 2004
Strafanzeige
gegen
-
Frau
Iris Hanika (A)
-
und
die für die Herausgabe der Zeitung DIE WELT Verantwortlichen
des Springer Verlages Hamburg (B)
Verdacht
von Straftaten gem. §§ 130 I Nr. 1 und 2, II, 185, 186 oder
187 StGB wegen des Artikels „Essen und nicht essen“ in DIE
WELT vom 10.1.2004, Seite 8 |
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Sehr
geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
durch
den Inhalt (s.u. I) und die Verbreitung
des o.g. Artikels (Anlage) werden die Straftatbestände der
Beleidigung (s.u. IV), der üblen Nachrede
bzw. der Verleumdung (s.u. V) und der Volksverhetzung
(s.u. III) erfüllt.
Ich
erstatte Strafanzeige unter jeweiliger Vollmachtsanlage
hinsichtlich der Volksverhetzung im Namen der Stiftung
Albert Schweitzer für unsere Mitwelt, München, und
hinsichtlich der Beleidigung und der Verleumdung im Namen
von Herrn Harald Ullmann, Pforzheimer Str.
383, 70499 Stuttgart, für den ich auch die Strafanträge
gem. § 194 I S. 1 StGB stelle. Herr
Ullmann ist seit 1986 Veganer.
Die
folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Angezeigte
zu A und entsprechend den Unterschieden zwischen § 130 Abs.
I und Abs. II StGB auch auf die Angezeigten zu B. Es wird
dabei als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Angezeigten
zu B mit Herausgabe und Verkauf der Zeitung DIE WELT am
10.1.2004 Schriften verbreitet und den Inhalt des
o.g. Artikels gekannt haben. |
| |
-
2 -
I.
Äußerungen im Artikel „Essen und nicht essen“, die
relevant iSd §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede),
187 (Verleumdung) und 130 I (Volksverhetzung) StGB sind.
Die Angezeigte zeichnet - menschenverachtend formulierend
- ein völlig negatives Bild der Veganer [1],
aller Veganer. Hätte sie die Gültigkeit ihrer
Behauptungen auf Teilgruppen der Veganer beschränken wollen,
hätte sie dies ohne weiteres ausdrücken können. Da der Artikel
frei von diesbezüglichen Relativierungen ist, sind alle
Veganer demzufolge
Diese Beleidigungen werden durch die Angezeigte gerechtfertigt
mit Hinweisen auf Verhaltensweisen bzw. Meinungen von Veganern,
die
-
NormalbürgerInnen
wegen Milch im Kaffee als „schlechte Menschen“
bewerten,
-
NormalbürgerInnen,
die gern ein Schnitzel essen, mit „Massenmördern
gleichsetzen“,
-
gegen
Pelzgeschäfte demonstrieren,
-
Plakate
kleben, auf denen steht, dass für Tiere jeden Tag
Treblinka sei
Unausgesprochener Schluss der Angezeigten: Tödlicher Hass
auf Veganer sei erklärbar und verständlich. Wörtlich heißt
es in dem Artikel der Angezeigten:
„Am
extremsten und am unerträglichsten in dieser Hinsicht sind
die Veganer, also jene Leute, die keinerlei tierische Produkte
essen, außerdem weder Leder noch Pelz tragen und Plakate
kleben, auf denen steht, dass für Tiere jeden Tag Treblinka
sei. Ein Berliner Autor replizierte darauf einmal, er würde
gerne mit einem Maschinengewehr bewaffnet zu einem Veganertreffen
gehen, dort die Tür eintreten und dann mit den Worten ‚Für
Tiere mag jeden Tag Treblinka sein, aber für euch ist heute
My Lai’ zur Tat schreiten.“
Ob es diesen „Berliner Autor“ gibt oder ob dies nur ein
von der Angezeigten benutztes Stilmittel ist, eigene Gedanken
zu verschleiern, erscheint aus strafrechtlicher Sicht letztlich
bedeutungslos. |
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-
3 -
II.
Wie weit weichen die von der Angezeigten veröffentlichten
Einschätzungen der Veganer vom objektiv Zutreffenden
ab?
Antworten auf diese Frage sind zunächst bei der Prüfung
einzelner Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes bedeutsam.
So wird in § 130 I StGB (Volksverhetzung) u.a. darauf abgestellt,
ob verleumdet, also bewusst Wahrheitswidriges behauptet
wurde. Ist die Tatbestandsmäßigkeit bejaht (vgl. hierzu
III, IV und V)
tragen die Antworten dazu bei, das kriminelle Gewicht der
gegebenen Handlungen abschätzen zu können, was Einfluss
auf das Strafmaß hat. Auch ist der etwaige Schutz durch
Grundrechte umso geringer je weniger Behauptungen objektiv
zutreffen.
1)
Grundsätzliches über Veganer
Alle Veganer - etwa 200.000 in der BRD - verbindet die Überzeugung,
dass es unethisch ist, Tiere zu nutzen, gleich in welcher
Form. Diese grundsätzlich achtenswerte Überzeugung beruht
auf der Erkenntnis, dass Tiernutzung typischerweise mit
Leiden/Schmerzen bzw. dem Tod der Tiere verbunden ist [2].
Derartige Beeinträchtigung „anderer“ (wozu Menschen und
Tiere gezählt werden) versuchen Veganer - entschiedener
und konsequenter als beispielsweise Vegetarier bzw. Durchschnittsbürger
- zu vermeiden. Sie nehmen dabei Schwierigkeiten bei der
Erfüllung grundlegender Lebensbedürfnisse hin und beweisen,
dass das Weglassen tierlicher Produkte zwar unbequem, aber
ohne weiteres machbar ist [3].
Ihre
Lebenshaltung ist durch äußerste Rücksichtnahme geprägt
- insbesondere gegenüber Schutzbedürftigen. Ähnliche Rücksichtnahme
fand sich zu allen Zeiten nicht nur in einzelnen Ausnahmemenschen
[4] und findet sich seit Jahrhunderten
in der Kultur der indischen Jain, die beispielsweise
im Freien Mundtücher umbinden um auch nicht versehentlich
kleine Insekten einzuatmen und dadurch zu töten. Auch wenn
dies dem europäischen Normalbürger übertrieben erscheint,
wird er derartigen Überzeugungen mit berechtigtem Respekt
begegnen.
Anders als die Angezeigte unterstellt, haben keinesfalls
alle Veganer das Bestreben, andere davon zu überzeugen,
dass ihr Verhalten, insbesondere ihre Ignoranz tierischem
Leid gegenüber, falsch sei. Nur eine Minderheit tritt
- in aller Regel im Rahmen der Gesetze - öffentlich
in Erscheinung und wählt dabei Methoden, die von manchem
als provokant bewertet werden. Aber selbst in Bezug
auf diese Minderheit der Veganer ist die Einschätzung
der Angezeigten absurd.
Trotzdem besteht die Gefahr, dass sich bestimmte
Bevölkerungsteile durch derartige Demagogie und die
Verbreitung völlig abwegiger Behauptungen davon überzeugen
lassen, dass es sich bei den Veganern um - hassenswerte
- Andersdenkende handelt.
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-
4 -
2)
„Für Tiere ist jeden Tag Treblinka“
Mit
dieser Aussage kann bei objektiver Bewertung weder „obszöne
Dummheit“ noch irgendein logisch begründbarer Ansatz
für tödlichen Hass belegt werden, was die Angezeigte
mit ihrem Artikel gleichwohl versucht.
Der Vergleich Vernichtungslager und Schlachthof mag nicht
geschmackvoll sein, wie auch möglicherweise schon die Aussage
von Prof. Dr. Grzimek, der die Batteriekäfighaltung 1976
- rechtlich zulässig - als „niederträchtige KZ - Käfighaltung“
bezeichnete [5]. Er mag wegen einer
gewissen Provokanz auch durchaus kontraproduktiv hinsichtlich
der Ziele der Veganer sein, aber eins ist er gewiss nicht:
Unzutreffend [6].
Darauf weist bereits der Ursprung der Aussage „Für Tiere
ist jeden Tag Treblinka“. Sie stammt von Isaac B. Singer
[7], der nicht nur Nobelpreisträger
sondern auch Jude war. Ihn hat das fürchterliche Leiden
und Sterben seiner jüdischen Mitbürger als Folge nationalsozialistischer
Willkür persönlich betroffen [8]. Wer
nun das Gefühl hat, der Vergleich menschlichen mit tierischem
Elend entwürdige, entwerte oder beleidige gar den Menschen,
der möge erklären, warum ein hochsensibler jüdischer Schriftsteller
diesen Vergleich offenbar besonders treffend fand.
Und
nicht nur einer. Theodor W Adorno, jüdischer Philosoph und
Soziologe: „Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof
steht und sagt, es sind ja nur Tiere.“ Auch der Literatur-Nobelpreisträger
des Jahres 2003, J.M. Coetzee, findet den Vergleich von
Vernichtungslagern und Schlachthöfen nahe liegend. In seinem
Buch „Das Leben der Tiere“ [9]
lässt er eine seiner Romanfiguren fragen: „Wenn wir es
ablehnen, mit den Henkern von Auschwitz unser Brot zu brechen,
können wir dann weiter unser Brot mit den Schlächtern von
Tieren brechen?“
In seinem Artikel „Treblinka der Tiere“ [10]
lässt der Feuilletonredakteur der Süddeutschen Zeitung
- Ulrich Raulff - nicht den Hauch eines Zweifels hinsichtlich
der Statthaftigkeit des Vergleiches zwischen Vernichtungslagern
und Schlachthöfen. Auch Leo Tolstoi vergleicht menschliches
mit tierischem Leid, wenn er in Krieg und Frieden
feststellt: Solange es Schlachthöfe gibt, wird es Schlachtfelder
geben.
All diesen führenden Geistern wird man weder abstruse Gedanken
noch die Absicht unterstellen können, durch einen solchen
Vergleich die Menschen oder bestimmte Menschengruppen (z.B.
die Juden) beleidigen zu wollen. Sie leugnen selbstverständlich
nicht die Tatsache großer Unterschiede zwischen Mensch und
Tier. Für sie ist es auch, wie für jeden Veganer, offensichtlich,
dass es unter Elefanten keinen Mozart gibt und selbst unter
Schimpansen kein Einstein zu erwarten ist [11]. |
| |
- 5 -
Zutreffend gehen all diese Menschen aber davon aus, dass
es keinen prinzipiellen Unterschied im Leiden und beim Schmerzempfinden
zwischen (jedenfalls „höheren“) Tieren und Menschen gibt
[12]. Wie sollte es auch anders sein,
angesichts identischer biologischer Gegebenheiten und gleichartiger
Reaktionen? Die Nervenzellen beim Hund sind nicht anders
als beim Menschen. Das Kleinhirn, als Sitz der Gefühle,
ist annähernd identisch [13]. Die
Großhirnrinde ist unterschiedlich, damit wohl - meistens
- auch das Denkvermögen, das aber die Schmerz- und Leidensfähigkeit
nur peripher berührt [14].
Auf diese Analogie in Bezug auf Schmerz- und Leidensfähigkeit
soll der Treblinka/Schlachthof Vergleich aufmerksam machen.
Veganer und andere Tierrechtler sind nun der Auffassung,
dass diese Gleichartigkeit auch dazu führen sollte, auf
Schmerz- und Leidensfähigkeit von Mensch und Tier in gleicher
Weise Rücksicht zu nehmen [15].
Das
durchrationalisierte Töten im Schlachthof ist demzufolge
ähnlich ablehnenswert wie das Töten von Menschen aus rassistischen
Gründen. Eine überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ist,
vielfach auch aus Scheu vor den Konsequenzen, nicht bereit,
diese Fragen unvoreingenommen zu durchdenken und von bequemen
Vorurteilen Abschied zu nehmen. Fleisch ist keinesfalls
notwendiger Bestandteil menschlicher Ernährung. Die Unterschiede
zwischen Mensch und Tier, Frau und Mann, Weißem und Farbigem
sind allenfalls geeignet, Faustrecht zu rechtfertigen.
Auch die Minderheit der Veganer, die mit der These „Für
Tiere ist jeden Tag Treblinka“ an die Öffentlichkeit
tritt, schafft Denkanstöße und leistet so einen Beitrag
im Hinblick auf einen ethischen Fortschritt mit stark erweitertem
Schutz aller Schwächeren.
Dieser
ethische Fortschritt wird gefährdet, wenn aktive Veganer
nicht vor nackter Gewalt oder der Drohung damit geschützt
werden. Der Staat hat zu Recht das Gewaltmonopol. Er muss
für entsprechenden Schutz sorgen.
3) Auch weitere Behauptungen der Angezeigten
sind völlig ungeeignet zu begründen, warum tödlicher Hass
auf Veganer zu billigen sei.
a)
Wer gerne Schnitzel isst, wird mit Massenmördern gleichgesetzt.
Diese
Behauptung der Angezeigten ist verleumderisch. Veganer drängen
im allgemeinen niemanden ihre Meinung auf. Nach Erfahrung
des Unterzeichners sind sie lediglich bereit zu erklären,
warum sie beispielsweise auf Schweineschnitzel verzichten. |
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-
6 -
Selbst
wenn man es als grundsätzlich ethisch gerechtfertigt ansieht,
dass der Mensch Tiere zur Fleischerzeugung nutzt [16],
so kritisieren die Veganer, aber auch Millionen andere Bürger
[17], insbesondere die Umstände unter
denen Fleisch erzeugt wird.
Eine
objektive Prüfung ergibt, dass z.B. 44,3 Millionen Schweine
[18] jedes Jahr in Deutschland „verbraucht“
werden und 96% hiervon lebenslang erheblich leidet [19]
und keinesfalls die gesetzlich vorgesehene „verhaltensgerechte
Unterbringung“ erhält. Gesamtlebensfläche pro Tier weit
weniger als 1 m². Ein Alptraum ist wohl auch das Schlachten,
das nur in seltenen Ausnahmefällen „schonendst“ erfolgt.
Im Gegenteil: Praktiker gehen von bis zu zweistelligen (im
Fall der CO2 Betäubung) Fehlbetäubungsraten aus.
Im
Rahmen eines Forschungsauftrages des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wurde
festgestellt, dass 1,7 % der Tiere das „Abstechen“ (zur
Ausblutung) bei Bewusstsein erleben [20].
1,7% von 44,3 Millionen sind 753 Tausend Tiere (pro Jahr).
Die vorgeschriebene sorgfältige Betäubung scheitert vielfach
am Akkorddruck.
Ein
Schweineschnitzel aus normaler Produktion wird auch der
weniger Sensible kaum mit gutem Gewissen essen können. Das
Wissen um die Tatsachen ist leicht verdrängt, denn ein Stück
Fleisch in der Styroporschachtel weist nicht auf das dahinterstehende
Leiden der Schlachttiere.
b)
Ein „schlechter Mensch“, wer „Milch in den Kaffee tut“
Auch
diese Behauptung verleumdet Veganer. Mein Mandant käme nicht
im Traum auf die Idee, individuellen Milchkonsum als irgendwie
gearteten Charaktermangel zu bewerten.
Wer
den Konsum von Milch und Milchprodukten hinterfragt, kann
allerdings gute Gründe finden, im Interesse der Milchkühe
und Kälber darauf zu verzichten.
Die gemächlich auf der Wiese lebende Kuhherde ist die absolute
Ausnahme. In Wahrheit stehen Milchkühe überwiegend in lebenslanger
Anbindehaltung. Standard ist der Kurzstand mit Gitterrost,
etwa 150 cm lang und 100 bis 110 cm breit. Als Anbindevorrichtung
werden Ketten oder Halsrahmen verwendet. Häufig wird nicht
eingestreut. |
| |
- 7 -
Ein erheblicher Teil der Milchkühe bekommt ganzjährig keinen
Auslauf. ... das Fehlen von Einstreu verursacht u.a. Druckschäden,
Verletzungen durch Rutschbewegungen und Ausgrätschen. Kein
erhebliches lebenslanges Leiden ist eigentlich nur bei Laufstallhaltung
mit eingestreuten Liegeboxen und Laufhöfen anzunehmen [21].
Bewusste Menschen sollten also zumindest Milch und Milchprodukte
nur aus Ökobetrieben nachfragen.
Auch hier sorgen Veganer für Impulse und mögliche Verbesserungen
bei der Milchviehhaltung, gerade indem sie das scheinbar
unmögliche, die völlige Aufgabe der Nutztierhaltung fordern.
c)
Aufruf zu Demonstrationen vor Bekleidungsgeschäften, die
Pelze verkaufen.
Ja, das tun die Veganer. Aber auch alle Tierschützer in
der ganzen Welt. Hinter ihnen steht eine überwältigende
Mehrheit der Bevölkerung. Pelztiere sind Wildtiere, keine
Haustiere und man kann sie de facto nicht artgerecht - also
gesetzmäßig iSd § 2 TierSchG - halten [22].
Ein
vollständiges Verbot der Pelztierhaltung wird in Deutschland
erwogen und ist in Österreich und England bereits umgesetzt.
Pelztierhaltung ist Tierquälerei, die man Millionen Tieren
antut. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung, denn es gibt
viele alternative Bekleidungsstücke, die effektiv wie Pelzmäntel
bei kaltem Wetter schützen. Für die Befriedigung des Bedürfnisses
nach Luxus und Zur-Schau-Stellung persönlichen Wohlstandes
gibt es ausreichend „leidfreie“ Möglichkeiten.
Warum Menschen, die zu (friedlichen) Demonstrationen vor
Pelzgeschäften aufrufen, Zielscheibe tödlichen Hasses
sein sollen, das ist hoffentlich selbst Inhabern von Pelzgeschäften
ein Rätsel.
III)
Tatbestandmerkmale des § 130 I StGB (Volksverhetzung)
1)
Die Angezeigte schreibt nicht: Erschießt alle Veganer.
Sie drückt ihren Hass sehr viel subtiler aus.
Sie berichtet von einem „Berliner Autor“. Der tödliche
Hass dieses Mannes wird veranschaulicht: Er verspürt den
Wunsch mit einem Maschinengewehr in der Hand Veganer niederzumachen.
Mit dem Satz „Daß die Veganer solche Aggressionen auslösen,
liegt an dieser obszönen Dummheit ...“ gibt sie eine
Kurzantwort auf die Frage, warum verspürt ein Schriftstellerkollege
Mordlust gegenüber Veganern. Mit weiterer z.T. beleidigender
Kritik ergeben sich weitere Rechtfertigungen für den tödlichen
Hass. |
| |
- 8 -
Veganer seien „am extremsten und unerträglichsten“,
von „maßloser Selbstgerechtigkeit“; sie seien „perfide“,
setzten alle, die gern ein Schnitzel essen mit Massenmördern
gleich, und so weiter, und so weiter. Fragt man nun, was
will uns die Angezeigte sagen, dann lautet die Antwort:
Veganer
sind das letzte. Tödlicher Hass auf sie ist verständlich
und verdient.
2) Dieser Artikel hat etwa 600.000 Leser [23]
gefunden und damit einen nicht unerheblichen Teil der Öffentlichkeit
erreicht.
Damit ist er, unter Berücksichtigung des unter 1)
festgestellten, ohne weiteres geeignet, den öffentlichen
Frieden zu stören, zumal Veganer ja auch noch als Sozialschmarotzer
dargestellt werden.
Nach
BGH 46, 212 sollte die Befürchtung, die öffentliche Rechtssicherheit
werde gestört, einen konkreten Niederschlag finden. Dies
wäre beispielsweise der Fall, wenn infolge des Artikels
nun tatsächlich Veganer angegriffen würden. Dies wird hoffentlich
nicht geschehen. Falls doch, ist es nicht gesichert, dass
der Unterzeichner bzw. die mit diesem Fall befassten Behörden
hiervon Kenntnis erhalten werden.
Wer sich das Schicksal von Rudi Dutschke vor Augen führt,
kann allerdings keine Zweifel daran haben, dass der Artikel
geeignet ist, labile, gewalt- und hassbereite Naturen
dazu zu bewegen, über Veganer herzufallen, sie in ihren
Treffpunkten und bei ihren Veranstaltungen nicht nur zu
stören, sondern zu verprügeln oder sonst Gewalt anzutun.
Ein alternatives Kriterium, das die Geeignetheit zur Friedensstörung
zu belegen vermag, sind die tatsächlichen Angst- und Abwehrreaktionen
der Angegriffenen [24]. Verschiedenste
Veganergruppen raten mittlerweile auf Grund des Artikels
zu Vorsichtsmaßnahmen.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der hier anzulegende
Maßstab kein allzu strenger ist. Die höchstrichterliche
Rechtsprechung - BGH 29, 26; 34, 332; 46, 42 - hat die Eignung
zur Störung des Rechtsfriedens ohne weitere Probleme in
Fällen bejaht, in denen Äußerungen nicht einmal öffentlich
erfolgten, aber eben zur öffentlichen Friedensstörung geeignet
waren [25].
3) Veganer sind ohne weiteres Teile der Bevölkerung iSd
§ 130 StGB.
Teile der Bevölkerung sind, zahlenmäßig nicht unerhebliche
Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder
innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit
der Bevölkerung abgrenzbar sind [26]. |
| |
- 9-
Das Unterscheidungsmerkmal ist konkret die politische
bzw. weltanschauliche Überzeugung
[27] auf andere - was
nicht nur Mitmenschen sondern auch „Mitgeschöpfe“ (so wörtlich
das Tierschutzgesetz in § 1) umfasst - äußerste Rücksicht
zu nehmen. Dazu gehört es, beispielsweise keinerlei tierliche
Produkte zu nutzen (s.o. II 1).
4)
Mit dem Artikel wird zum Hass gegen Veganer iSd § 130 Abs.I
Nr. 1 aufgestachelt.
Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem unter 1)
und I) dargestellten.
Der Inhalt des Artikels geht weit über das hinaus, was zur
Erzeugung von bloßen Gefühlen der Ablehnung bzw. Missachtung
beim Leser geeignet ist.
5)
Die Menschenwürde der Veganer wird dadurch angegriffen,
dass sie in besonderem Maße beschimpft, böswillig verächtlich
gemacht und verleumdet werden.
Damit ist der Tatbestand des § 130 Abs. I Nr. 2 erfüllt.
Betrachtet man den gesamten Inhalt des Artikels (s.o. I
und III 1) ergibt sich, dass nicht nur
ein Angriff auf die Ehre der Veganer sondern auf ihre menschliche
Würde vorliegt. Die Angezeigte spricht Ihnen jede Gleichwertigkeit
mit anderen ab, wenn sie tödlichen Hass auf Veganer rechtfertigt
und begründet. Es ist dabei unerheblich, dass sie diesen
Hass durch einen anderen formulieren lässt. Überhaupt keine
Frage [28] ist es, dass sie sich diesen
Hass zu eigen macht, denn sie erklärt und billigt ihn.
Wie eine Analyse der Äußerungen im einzelnen zeigt, gehen
die Angriffe weit über bloße Ehrverletzungen hinaus. Sie
sind Verletzungen der Menschenwürde.
a)
Veganer seien am extremsten und am unerträglichsten,
in ihrer Hysterie sich beim Essen von ihrer Weltanschauung
leiten zu lassen.
Hierzu
liest man wörtlich: „Das hat nichts mit der Hysterie
zu tun, die ich meine. Die setzt vielmehr ein, wenn man
sich beim Essen nicht vom Wohlbefinden, sondern von der
Weltanschauung leiten lässt. ... Am extremsten und unerträglichsten
in dieser Hinsicht sind die Veganer, also jene Leute ...
.“
Damit werden die Veganer im Wesenskern ihres Menschseins,
in ihrer Gewissensfreiheit bzw. ihrem Recht auf weltanschauliche
Selbstbestimmung und damit in ihrer menschlichen Würde
angegriffen. Diese Rechte sind ausdrücklich durch unsere
Verfassung - Art. 4 Abs. 1 GG - geschützt. |
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Dazu
Roman Herzog, ehemaliger
Bundespräsident [29]
„Wenn
irgendein Grundrechtsartikel, so ist Art. 4 ein unmittelbarer
Ausfluss des in Art. 1 I für unantastbar erklärten Prinzips
der Menschenwürde und damit zugleich eines der von Art.
1 II angesprochenen unveräußerlichen und unverletzlichen
Menschenrechte.“
Die Entscheidung der Veganer, keine tierischen Produkte
zu essen, sei sogar „am unerträglichsten“. Der Angezeigten
wird man die Frage stellen dürfen, ob im Fall von Juden
und Mohammedanern, die den Schweinebraten verweigern, angesichts
„einfacher Unerträglichkeit“ eine Ermahnung reicht
oder ob auch in diesem Fall eine Lösung mittels Maschinengewehr
vorzuziehen wäre. Es ist zu hoffen, dass die Angezeigte
zumindest Normalbürgern das Recht zugesteht, auf z.B. Gänsestopfleberprodukte,
trotz behaupteter besonderer Schmackhaftigkeit, aus Gewissensgründen
verzichten zu dürfen.
b)
Veganer seien „Wohlstandsmaden“
Dieser Angriff ist besonders infam, denn die Lebensführung
der Veganer zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf viele
Produkte verzichten, die man gemeinhin mit „Wohlstand“ verbindet.
Auf dem Tisch des Veganers finden sich keine Wurstspezialitäten
aus deutschen Landen, kein irischer Lachs, kein französischer
Camembert und kein Parmaschinken.
Maden
(„Made im Speck“) zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf
Kosten anderer, ein üppiges Leben führen. Bezogen auf die
Veganer liegt in einer derartigen Unterstellung auch ein
Angriff auf den Kern menschlichen Selbstverständnisses,
auf die Würde des Einzelnen. Für die allermeisten Menschen
zählt es zum wichtigsten Lebensziel, durch eigene Leistung,
den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es bedarf
keiner Erwähnung, dass Veganer in Bezug auf ihre beruflichen
Ziele und ihr berufliches Verhalten sich vom Rest der Bevölkerung
nicht unterscheiden.
Zur Orientierung sei auf die Aussage „Die Juden sind Untermenschen“
verwiesen. Sie verletzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
[30] eindeutig die Menschenwürde iSd
§ 130 StGB.
IV)
Beleidigung gem. § 185 StGB
Die Tatbestandsmäßigkeit ergibt sich auf Grund des oben
(I, III 1 und insbesondere
III 5 a,b) bereits Dargestellten.
In Bezug auf „obszöne Dummheit“ bleibt anzumerken, dass
hier über die Verbalbeleidigung hinaus, schwerwiegend gekränkt
wird. Veganer seien nicht nur dumm, sondern dies in besonders
abstoßender Weise. |
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Im Rahmen der Strafzumessung bzw. bei der Frage, ob öffentliches
Interesse (§ 374 StPO) an der Strafverfolgung zu bejahen
ist, ist zu berücksichtigen, dass die Beleidigung öffentlich
und mit außerordentlicher Breitenwirkung erfolgte. Die Beleidigungen
erreichten in schriftlicher Form mehr als 600.000 BürgerInnen
[31].
V)
Verleumdung, üble Nachrede gem. §§ 186, 187 StGB
Die Tatbestandsmäßigkeit ergibt sich aus dem oben Dargestellten
- vgl. II 3.
Bezüglich der Schwere der Tat und der Verfolgungswürdigkeit
gilt weitgehend das unter IV gesagte.
Die Angezeigte hat keinen Wert darauf gelegt, ihre verleumderischen
und hetzerischen Ausführungen auf konkrete Personen zu beziehen,
sondern attackiert in ehrenrührigen Form alle Veganer.
Dazu gehört auch - neben ca. 200.000 Betroffenen in Deutschland
- der Anzeigeerstatter Harald Ullmann.
gez. W. Schindler
Wolfgang Schindler
Rechtsanwalt |
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[12]
So schon Jean-Jacques Rousseau, Über den Ursprung und
die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen (1755),
Berlin 1955, S. 177: „[...] Da nun Menschen und Tiere
das gleiche Empfindungsvermögen haben, kommt ihnen auch
das Recht zu, sich vom anderen nicht unnütz misshandeln
und quälen zu lassen.“
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| Quelle: |
Weiterleitung durch Rolf Borkenhagen, www.tierlieb.net |
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