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Liebe
Tierfreundinnen und Tierfreunde !
Wie
Sie möglicherweise wissen, besteht in Bulgarien ein
großes Problem in Bezug auf die Population herrenloser
Hunde. Im Moment bestünde für uns die Möglichkeit,
in das neu bearbeitete "Gesetz zur Regulierung der
veterinärmedizinischen Tätigkeit" die Textpassagen
einfügen zu lassen, die wir Ihnen unten angefügt
vorlegen.
Mit
der erfolgreichen Einführung dieser Textpassagen in
den Gesetzestext kann das Problem der herrenlosen Hunde
auf humane Weise gelöst werden – nämlich
durch Kastration. Damit uns die Einfügung der relevanten
Textpassagen gelingt, brauchen wir Ihre dringende und eilige
Unterstützung!
Bitte
sehen Sie sich die angefügten Textpassagen an und senden
Sie Unterstützungsbriefe an die unten angegebenen Adressen
– am schnellsten geht es über die angegebene
Faxnummer. Die Faxnummer und die Adressen sind die der Entscheidungsträger,
von denen abhängt, ob das Gesetz verändert wird,
d. h., die Textpassagen eingeführt werden, und so ein
humaner Umgang mit den Hunden ermöglicht wird, die
bisher oftmals auf bestialische Weise ermordet wurden.
Bitte
stimmen Sie für unseren Entwurf der Gesetzes-Ergänzung!
Hinter dieser Gesetzesänderung stehen nicht nur die
bulgarischen Tierschutzorganisationen, sondern auch die
Studentenschaft der Sofioter Universitäten, die Sie
auch ganz herzlich um Hilfe bittet!
Wir
danken Ihnen ausdrücklich im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit
und Ihre Unterstützung!
Mit
vielen Grüßen, Ihre bulgarischen Tierschützerinnen
und Tierschützer!
Das Projekt zur Gesetzesänderung
und Gesetzesergänzung des bulgarischen Gesetzes für
die veterinärmedizinische Tätigkeit
§
1 Im Artikel 5 wird ein neuer Satz mit folgendem Inhalt
eingefügt:
(3)
Der Nationale Veterinärmedizinische Dienst sorgt
für die Teilnahme der öffentlichen Organisationen
aus dem Bereich der Tierschutzarbeit an der Kontrolle
über die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen und
über den humanen Umgang mit den Tieren.
§
2 Artikel 35 Teil 4 wird in der folgenden Weise geändert:
Artikel
35 - Die Gemeindebürgermeister:
4.
organisieren das Einfangen und das Isolieren herrenloser
Hunde und Katzen, und gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen
bereiten sie Programme zur Verringerung der Zahl der herrenlosen
Hunde und Katzen vor und setzen sie gemeinsam mit diesen
in die Tat um; darüber hinaus übernehmen sie
die Finanzierung und die Räumlichkeiten, in denen
dies realisiert wird.
§
3 - 1. Artikel 70 Satz 2 wird durch den folgenden Inhalt
erweitert:
Tiere,
die nicht innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden, werden
euthanasiert, mit Ausnahme der Tiere, die unter die Regelung
des Satzes 3 fallen:
§
3- 2. Im Artikel 70 wird ein neuer Satz 3 mit folgendem
Inhalt eingefügt:
(3)
Zur Kontrolle und zur Eingrenzung der Zahl der herrenlosen
Hunde und Katzen, die keine Gefahr für das Leben
und die Gesundheit der Menschen darstellen, werden folgende
Maßnahmen ergriffen:
1.
Kastration, medizinische Behandlung gegen jegliche Parasiten,
Tollwutimpfung, permanente Kennzeichnung zur Identifikation
der Tiere und ihr Zurückverbringen an den Ursprungsort;
2.
Durchführung und Kontrolle der folgenden periodisch
wiederholten prophylaktischen Maßnahmen: medizinische
Wiederholungs-Behandlung gegen Parasiten, Wiederholungs-Tollwutimpfung
der kastrierten Tiere; Maßnahmen zum Schutz der
Gesundheit der Menschen und der Tiere und dem Schutz der
Bevölkerung vor durch Tiere übertragenen Krankheiten;
3.
Nach der Geburtenblockierung werden die kastrierten Tiere
in Heimen untergebracht, in denen sie in Adoptionsprogramme
integriert werden.
Erklärung
Die
Studentenvereinigungen der Höheren wissenschaftlichen
Bildungseinrichtungen in der Stadt Sofia/Bulgarien schließen
sich mit den bulgarischen Tierschutzorganisationen zusammen,
um eine Modifikation des Gesetzes für die Veterinärmedizinische
Tätigkeit zu erwirken.
Die
Ziele:
1.
Eine Reglementierung der Rolle der Nichtregierungs-Organisationen
im Bereich Tierschutz und ihre erfolgreiche Zusammenarbeit
mit den staatlichen Organen zum Ziel einer effektiven und
nachhaltigen Klärung gesellschaftlich relevanter Probleme.
2.
Die Einführung von durch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) anerkannten Praktiken zur Kontrolle von Tierpopulationen,
die die Gesundheit der bulgarischen Bevölkerung sicher
stellen.
Wir
fügen eine Kopie der Erklärung bei, die bei der
Volksversammlung unter der Eingangs-Nummer PG-230-00-72/12.12.2002
eingereicht wurde, und beim Ministerrat unter der Eingangs-Nummer
8579/12.12.2002, wie auch von der Erklärung, die bei
der Gemeindeverwaltung unter der Registrationsnummer No.
21/63 vom 4.12.2002 und in der hauptstädtischen Verwaltung
unter der Registrationsnummer No. 2100-421 vom 4.12.2002
hinterlegt wurde, sowie die unterstützenden Begleitbriefe
der Höheren Bildungseinrichtungen der Hauptstadt und
anderer gesellschaftlicher Organisationen.
Zentrale
Faxnummer: 00 35 92 – 981 31 31
An:
a) Herrn Ogjan Gerdzhikov
Vorsitzender der bulgarischen Volksversammlung/
Predsedatel na Narodnoto Sabranie
Stadt Sofia, Postleitzahl 1169
Platz Narodno Sabranie 2
Bulgarien
b)
Herrn Dozent Dr. Borislav Velikov
Stellvertretender Vorsitzender der Kommission für
Umwelt und Gewässer
in der bulgarischen Volksversammlung
Stadt Sofia, Postleitzahl 1169
Platz Narodno Sabranie 2
Bulgarien
c)
Herrn Dozent Dr. Plamen Mollov
Vorsitzender der Kommission für Landwirtschaft und
Wälder
in der bulgarischen Volksversammlung
Stadt Sofia, Postleitzahl 1169
Platz Narodno Sabranie 2
Bulgarien
Außerdem
zur Annahme von unterstützenden Briefen steht bereit:
d) Frau Aksinija Boszeva
Vorsitzende der Tierschutzvereinigung „AFA-Bulgarien“
Stadt Sofia, Postleitzahl 1404
Boulevard Goze Deltschev 24 A-28
Bulgarien
Wenn
das zentrale Faxgerät der Volksversammlung blockiert
sein sollte, können Sie auch die folgende Nummer
meines Sofioter Faxgerätes benutzen: 0035 92 - 958
59 68. Ich bin die ehrenamtliche Übersetzerin dieser
Schriftstücke in Sofia und werde Ihre Briefe unverzüglich
weitergeben. Corinna Leschber
Anschreiben
per E-Mail können via Corinna Leschber gesendet werden:
corinna@leschber.com
Unterstützende
Organisationen:
-
Die
nationale Tierschutzorganisation
-
Das
nationale Kommittee zum Schutz herrenloser Tiere –
Abteilung Süd
-
Die
bulgarische Vereinigung zum Schutz und für die Obhut
der Tiere
-
Die
Stiftung „AFA-Bulgarien“
-
Die
Bürgerbewegung für den Tierschutz
-
Das
regionale Naturschutzzentrum „Auf du und du mit der
Natur“
-
Die
Tierhilfe-Vereinigung DARA
-
Die
Föderation zum Schutz herrenloser Tiere
-
Der
Studentenverband der Sofioter Universität „St.
Kliment Ochridski“
-
Der
Studentenverband der Universität für Architektur, Bauwesen
und Geodäsie
-
Der
Studentenverband der Nationalen Akademie für Theater-
und Filmkunst „Kr. Sarafov“
-
Der
Studentenverband der medizinischen Universität
Sofia
-
Der
Studentenverband des Waldtechnischen Institutes
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