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Letzte Aktualisierung: 23.08.04 |
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Schächten
2004: Pressescreen, Infos aus Neuss und München
|
Gegen
Schächten
"Es
wäre endlich an der Zeit, das betäubungslose
Schächten der Tiere als Unrecht sowie als würdeloses
und beschämendes Fehlverhalten der Menschen zu
erkennen, wie es mit dem Religionsgesetz des Zu-Tode-Steinigens,
den Hexenverbrennungen, der Inquisition und der Sklaverei
geschah."
Samuel
Dombrowski
Bild:
CARAVAGGIO: St. John the Baptist.
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Kommentar
zu untenstehenden Informationen: Diese Nachrichten haben
in Tierschutz-Kreisen hohe Wellen geschlagen und zu massivem
Schriftverkehr geführt. Momentan sehe ich mich außerstande,
auch aufgrund des Informantenschutzes, Details hierüber
zu veröffentlichen. Viola Kaesmacher
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Infos und Presse-Spiegel |
| Schächten
im Kreis Neuss


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Der
Tierschutzverein für den Kreis Neuss warnt vor illegalen
Schächtungen aus Anlass des Islamischen Opferfestes.
Wovor Tierschützer seit Jahren warnen, hat sich bewahrheitet:
nach Recherchen des NDR Hamburg halten sich Muslime nicht
an deutsche Gesetze. Sie schächten illegal und ohne
Betäubung und Genehmigung Tausende von Schafen und
Ziegen. Insbesondere aus Anlass des jetzt bevorstehenden
islamischen Opferfestes "Kurban Bayrami", das
vom 1. bis 3. Februar 2004 stattfindet, aber auch das ganze
Jahr über wird gegen geltende deutsche Gesetze verstoßen
und Tiere in kaum vorstellbarem Maße zu Tode gequält.
Landwirte
und Schäfer, die lebende Schafe oder Ziegen an Muslime
verkaufen und deshalb annehmen können, dass diese gesetzeswidrig
geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrige,
illegale Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, machen sich
strafbar und können wie die Muslime mit Geldstrafen
bis zu 25.000 Euro belegt werden. Die Tiere werden entschädigungslos
beschlagnahmt, insbesondere auch wegen der Gefahr der Übertragbarkeit
von BSE bei illegaler Schlachtung. So hatte sich das Bundesverfassungsgericht
die deutsche Wirklichkeit 2 Jahre nach seinem aufsehen erregenden
und höchst umstrittenen Urteil nicht vorgestellt. Das
höchste deutsche Gericht wollte damals ausdrücklich
illegale Schlachtungen verhindern.
Der
Tierschutzverein für den Kreis Neuss bittet deshalb
die Bevölkerung um verstärkte Aufmerksamkeit,
insbesondere in der Nähe von Schäfereien oder
landwirtschaftlichen Betrieben mit Schaf- und Ziegenhaltung.
Hinweise auf illegales Schächten können neben
dem Transport lebender Tiere, Blutspuren an Feldrändern
oder Grünanlagen sein, sowie weggeworfene oder vergrabene
Schlachtabfälle, Haltung von Schafen und Ziegen in
Privathäusern oder Kleingartenanlagen. Verständigen
Sie im Verdachtsfall umgehend die Polizei oder das Veterinäramt
(für den Kreis Neuss: 02181/6010). Allein aufgrund
von Hinweisen aus der Bevölkerung konnten im letzten
Jahr illegale, tierquälerische Schächtungen von
den Behörden aufgedeckt und die Täter bestraft
werden.
Neuss,
25. Januar 2004. Für Rückfragen und weitere
Informationen: M. Salem, Tel. 02159/80260, Fax 02159/8590.
Quelle: Presse-Info Tierschutzverein
für den Kreis Neuss e.V. Tierheim Oekoven
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| Schächten
in München |
Hintergrund-Information...
... zu dem Verbot des betäubungslosen Schächtens
in München: Auf
Grund der tierschutzwidrigen Fixierung in dem Münchener
Schlachthof hatte die Stadt München das jüdische
betäubungslose Schächten verboten - mit Kenntnis
des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit,
Ernährung und Verbraucherschutz. Da
sich die jüdische Fleischindustrie nicht darauf verständigen
wollte, die zur Umrüstung notwendigen Euro 110.000
aufzubringen - und weiterhin nicht bereit war, die betäubungslos
zu schächtenden Rinder und Kälber vorher zu
kaufen, ist die gesetzte Frist längst überschritten
worden (Umrüstung).
...
übrigens: Das Jahr 2004 hat hoffnungsfroh und ermutigend
in Tierschutzangelegenheiten begonnen: Kurz vor Jahreswechsel
sei laut Karin Baumann aus authentischer Quelle bekannt
geworden, dass flächendeckend in Deutschland nicht
mehr jüdisch (betäubungslos) geschächtet
wird - auch nicht mehr in
München. Insofern gäbe es für Muslime nicht
mehr das Argument der Diskriminierung wegen der vermeintlichen
Privilegien der Juden. Theoretisch-wissenschaftlich
wurde bewiesen, dass bei keiner der Gruppen zwingende
religiöse Vorschriften existieren. Ziel muss nun
sein: Kein betäubungsloses Schächten in Europa!
Wichtige
Information:
Die
jüdische Fleischindustrie konnte bis Mai 2003 viele
Tiere grausam töten, ohne diese vorher zu kaufen. Da
sie nur 1/10 der "verbrauchten" Tiere als "koscher"
erklärte - und selbst davon ausschließlich nur
das Vorderstück bezahlte, wissen wir nun endlich, dass
durch die Schlachtbetriebe selbst die größten
Anteile der durch das betäubungslose Schächten
unter Qualen gestorbenen Tiere (durch Rabbiner als nicht
"koscher" aussortiert/verworfen = lukrative Koscherzertifikate!)
auf den europäischen/deutschen Markt in die Fleischtheken
ungekennzeichnet (auch als "Bio"-Fleisch) gekommen
sind. - Wussten Sie es? (vgl. dazu
Dtn 14,20.21)*
Der
neue Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Berlin,
Notar und Rechtsanwalt Albert Meyer ist ein Hoffnungsträger,
denn er führt keinen koscheren Haushalt und lehnt kommerzielle
Aspekte zur Betäubungslosigkeit des Schächten
selbst ab (Brief an Karola
Baumann
am 24.12.03). Wir alle wollen den jüdischen Gemeinden
Glück wünschen zu dieser konstruktiven Entscheidung.
*Anm. zu Dtn (5 Mose) 14,20.21:
Diese Bibelstelle wäre allerdings dann sehr unreflektiert
als Beleg herangezogen worden. Insbesondere irritiert
dort das Wort "Aas", wobei nicht ganz klar ist,
was damit gemeint ist, denn wirklich verdorbenes Fleisch
hätten wahrscheinlich auch die damaligen "Fremden"
und "Ausländer" nicht vertragen.
Gemeint ist wahrscheinlich Fleisch von gerissenen oder
von selbst verstorbenen Tieren, das noch brauchbar war.
Dennoch wäre dies heutzutage auch für Nicht-Juden
eine Zumutung.
Auch die politischen Gegebenheiten sind heute anders:
Es geht nicht mehr um "Fremde" und "Ausländer",
sondern um Einheimische. Und hierzulande betrachtet man
eher Tiere aus Qualschlachtungen (und zunehmend auch Qualhaltungen)
als nicht koscher (rein, untadelig).
Auch in Israel selbst wird dies zunehmend so empfunden,
denn gerade dort gibt es sehr viele Vegetarier. Anzumerken
ist noch, dass fast alle Medikamente als "nicht koscher"
einzustufen sind (oft qualvolle Tierversuche, bevor sie
auf den Markt kommen).
Quelle:
Ines Odaischi; Karola Baumann, Düsseldorf; 15. Januar
2004. Fon/Fax 0211/45 42 224 |
| Schächten
in den Medien |
-
Informationen
des NDR
Wie deutsche Veterinäre beim Schächten
wegsehen
Stegen (Veterinär und Schlachthof-Leiter in Karlsruhe,
wo der Sachkundenachweis für Schächten abgelegt
werden muss) sei Zeuge geworden, wie auf einem Schlachthof
hunderte von Tiere zwar offiziell, aber dennoch illegal
geschächtet worden seien. Veterinäre hätten
dies einfach ignoriert oder toleriert. Ähnliche
Fälle habe der Veterinär Wenzlawowicz im schleswig-holsteinischen
Grove beobachtet. Diese Fälle wurde in der Sendung
"Das Forum" am 14.01.04 um 20:30 beim NDR
thematisiert.
-
Pressemitteilung
PROVIEH
Anlässlich des Islamischen Opferfestes vom 01.-
04. Februar 2004 erneuert PROVIEH - Verein gegen tierquälerische
Massentierhaltung e.V. seine Forderung nach einem Verbot
des betäubungslosen Schächtens. „Das
betäubungslose Schächten ist Tierquälerei
und daher nicht mit dem im Grundgesetz formulierten
Staatsziel Tierschutz vereinbar“, meint Sandra
Gulla, Vorsitzende von PROVIEH. (PROVIEH, 13.01.04)
-
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Die Tierschutzpartei hielt die 4. Große Mahnwache
gegen Schächten und qualvolles Schlachten am 24.
Januar 2004, Schloßplatz in Stuttgart.
Rede von Alkis Kurul, Landesverband
Hessen: "[...] Wir sollten nie vergessen, dass
die Tiere Geschöpfe des allmächtigen Allahs
sind - genauso wie wir. Wer kann wirklich glauben, dass
Allah will, dass seine Geschöpfe sich untereinander
Schmerz und Angst bereiten. Die Religion und die Wissenschaft
ist sich einig.[...]" (vollständige
Rede als pdf, 19 KB)
Rede von Samuel Dombrowski, zusammengestellt
und vorgetragen von Stefan Ade: "[...] Es gibt
weder eine jüdische noch eine islamische Religionsvorschrift,
die das Betäuben der Schlachttiere verbietet und
der weltberühmte Oberrabbiner Dr. Stein schreibt
in seinem rabbinisch-theologischen Gutachten „Über
das Schächten“: Zitat: Es ist im mosaischen
Religionsgesetz keine Spur zu finden, nach der das Töten
eines zum Genuss erlaubten Tieres mittels eines nach
den strengen Regeln der Shechita auszuführenden
Schnittes an den Hals – Schächten oder Schechita
- zu geschehen habe oder gar, dass ein Tier bei dem
diese Handlung unterlassen wurde, zum Genusse verboten
sei![...]" (vollständige
Rede als pdf, 28 KB)
Schächten
2004 - Beiträge, die z.T. nach Protesten schreien
-
Nürnberger Nachrichten, 03.02.04 (!!!)
Ein Gebet vorm Kehlenschnitt: Zum islamischen Opferfest
werden in Neustadt Schafe rituell geschächtet
- Die
Zeit, 29.01.04 (!!!)
Bete und Schächte: "[...] Ein interkultureller
tierethischer Dialog kommt in Deutschland an drei Notwendigkeiten
nicht vorbei: erstens, sich über die blinden Flecken
der christlich-säkularen Tradition aufzuklären,
zweitens den Holocaust als Manifestation einer menschenverachtenden
Ausrottungsmentalität zu reflektieren sowie drittens
über die durch die Suprematie der westlichen Industrienationen
verursachte Kränkung der islamischen Kultur nachzudenken."
-
WAZ,02.02.04
Zu einem ungewöhnlichen Einsatz wurde die Polizei
am Sonntagmittag gegen 12 Uhr an die Kirchhellener Allee
gerufen. Auf einem Privatgrundstück wurden aus
Anlass des muslimischen Opferfestes Schafe geschächtet.
Von 30 Tieren konnte die Polizei noch drei vor dem Tode
bewahren. Diese Art der Schlachtung ist in Deutschland
aus Tierschutzgründen verboten. Die Polizei schaltete
das Dorstener Ordnungsamt und den Kreisveterinär
ein. Es wurden Anzeigen erstattet.
-
ots,
01.02.04
Schächten ist schlimmste Tierquälerei Wien:
Massive Kritik an der heute durchgeführten Massenschächtung
von 350 Schafen in einem Kottingbrunner Schlachthof
übt die Landesparteiobfrau der FPÖ-NÖ,
Barbara Rosenkranz...
-
Evangelischer
Pressedienst, 26.01.04
Tierschutzbeirat: Schächten ist Tierquälerei.
Das Schächten von Tieren sei nach dem Tierschutzgesetz
verboten, sagte Stadtfeld. Der Veterinär kritisierte
in diesem Zusammenhang die gesetzlich möglichen
Ausnahmen vom Betäubungsverbot wegen eines zwingenden
religiösen Bedürfnisses. Er forderte, "diese
Passage des Tierschutzgesetzes ersatzlos zu streichen."
Ausnahmen seien spätestens seit der Verankerung
des Tierschutzes im Grundgesetz nicht mehr haltbar.
In Rheinland-Pfalz hätten die Behörden im
vergangenen Jahr keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten
erteilt.
-
Netecho
Ablehnung fördert Schwarzschlachtung. Zentralrat
der Muslime äußerte sich.
-
news.ch,
01.02.04
Beim unsachgemäßen Schlachten von Tieren zum moslemischen
Opferfest haben sich in der Türkei fast tausend
Menschen verletzt. Zahlreiche Gläubige mussten
mit Schnittwunden an Händen und Gesicht im Spital
behandelt werden.
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