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Schächten - Behauptungen und Antworten


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Schächten - Behauptungen und Antworten


Stummes Leid

Schaf bei der Kreuzigung Christi . Mathis Gothart Grünewald: Isenheimer Altar, ehemals Hauptaltar des Antoniterklosters in Isenheim/Elsaß, Werktagsseite, Mittelbild: Kreuzigung Christi, Detail: Hl. Johannes der Täufer, 1512-1516, Öl auf Holz, Colmar, Musée d'Unterlinden.

Augen, die uns schweigen lassen,
weil wir ihren Schmerz nicht fassen,
die nicht klagen, die nicht hassen,
in sich sinken und vergehen.
Schuldlos. Sinnlos. Warum nur -
warum lässt es Gott geschehen -
stummes Leid der Kreatur.

Verfasser unbekannt, Quelle Tier-Info

Bild: Mathis Gothart Grünewald: Isenheimer Altar, 1512-1516
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Behauptung:

Das Tier leide nicht beim betäubungslosen Schächten.

Antwort:

Falsch. Dr. Werner Hartinger: "Das Tier leidet furchtbar. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle und schreckliche Todesangst sind die Folge."

Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut Tierschutzgesetz verboten und lehnt die Bundestierärztekammer vehement seit Jahren "jedes Schlachten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen ab". (Tierärzteblatt 9/95)

Behauptung:

Das Tier werde beim betäubungslosen Schächten augenblicklich bewusstlos.

Antwort:

Falsch. Dr. med. Werner Hartinger: "Das Tier leidet bis zu 13 Minuten".

Frage:

Wenn das betäubungslose Schächten eine so geniale, tierfreundliche Tötungsart darstellt, wie von Schächtbefürwortern behauptet, warum praktiziert man diese kostengünstige Schlachtmethode nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar unnützen Betäubungsgerätschaften?

Behauptung:

Unsere Islamische bzw. Mosaische Religion schreibt uns betäubungsloses Schächten vor.

So steht es in unseren Heiligen Schriften.

Antwort:

Falsch. Nirgends in den vorliegenden Religionsschriften ist auch nur der Hauch eines Betäubungsverbotes zu finden. Das ist Fakt.

Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektrobetäubungsform bei der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften, Thora und Koran, nicht einmal existent war.

Unzählige religionswissenschaftliche Gutachten jüdischer und islamischer Rechtsgelehrter liegen vor, die die Religionskonformität des Betäubens der Tiere vor dem Schächt-Schlachten belegen.

Wegen der Vielzahl der Gutachten wird auf weiterführende Literatur - siehe Anhang - verwiesen.

Behauptung:

Aufgrund des Bundesverfassungs-Gerichtsurteils vom 15.01.2002

... sei nun betäubungsloses Schächten allgemein erlaubt.

... sind entsprechende Ausnahme-Genehmigungen für betäubungsloses Schächten von den deutschen Behörden auszustellen.

Antwort:

Falsch. Das o.a. BVerfG-Urteil besagt lediglich, dass (entgegen der BVerwG-Entscheidung Az. 3 C 31.93) eine Ausnahmegenehmigung nach §4a Abs.2.Nr.2 TSchG erteilt werden kann - keinesfalls aber erteilt werden muss!

Eine Entscheidungsfindung obliegt letztlich der im Zweifelsfalle anzurufenden Gerichtsbarbarkeit - die sich am Tierschutzgesetz zu orientieren hat, in dem bindend der Nachweis von "zwingenden Religionsvorschriften" einfordert wird.

Die konnten/können nicht erbracht werden. (s. u.a. positive Entscheidungen des VGH Münster, 22.04.02 und VG Minden, 28.11.02 - gesprochen nach dem 15.01.2002).

Zudem ist der Tierschutz nun mit Verfassungsrang (s. Artikel 20a GG) ausgestattet und das Karlsruher Schächturteil nicht mehr mit Bindungswirkung versehen. s. Kluge, Kommentar zum Tierschutzgesetz 173 ff/, Verlag Kohlhammer)

Behauptung:

In deutschen Schlachthöfen werde auch nicht immer qualfrei geschlachtet.

Darum solle man sich kümmern, bevor man betäubungsloses Schächten kritisiert.

Antwort:

Zum ersten Satz der Behauptung - richtig. Zum zweiten Satz - falsch. Natürlich werden die Tiere auch bei der "normalen" Schlachtung nicht zärtlich totgestreichelt.

Doch werden bei dem Schlachten unter vorgeschriebener Betäubung, die Tier nicht mit zusätzlich zugefügten Schmerzen (neben Massenaufzucht und Transport) und vorsätzlich - wie beim betäubungslosen Schächt-Schlachten zu Tode geschunden.

Es ist ein perfider Versuch, eine bewusst zugefügte Qual mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu vergleichen, oder entschuldigend aufzurechnen.

Behauptung:

Es wird gefordert - da ohnehin illegal betäubungslos geschächtet werde - dies in Schlachthöfen zu legalisieren.

Antwort:

Eine dreiste Forderung. Diese Schlussfolgerung stellt unser Rechtssystem auf den Kopf.

Hier wird ein schlicht unverschämtes Wunschdenken artikuliert, nach dem Motto, man möge behördlicherseits doch die Ampel auf "grün" stellen, da ohnehin verbotenerweise bei "rot" über die Ampel gefahren werde.

Behauptung:

Gegner des betäubungslosen Schächtens sind "ausländerfeindlich", oder noch schlimmer und als Totschlagargument nicht mehr zu überbieten - "rechte Antisemiten."

Antwort:

Blanker Unfug. Tierschutzengagement orientiert sich weder an "rechts" noch "links" sondern nur an einem Geradeaus - zum Wohle der Tiere.

Gegner des Vogelmordens in Italien, Gegner des Stier"kampfes" in Spanien sind keine "Anti-Italiener" oder "Anti-Spanier" etc. - ebensowenig Gegner der Schächtquälerei "ausländer-feindlich" oder "Anti-Semiten" sind.

Denn unzweifelhaft leiden Tiere immer gleichermaßen furchtbar, gleich von welchem Personenkreis sie gequält, hier betäubungslos abgemetzelt werden.

Behauptung:

„Gerade wir Deutschen müssen bei dem Thema Schächten besonders sensibel vorgehen.“

Antwort:

Falsch. Was haben die unbestrittenen Leiden verschiedener Bevölkerungsschichten in der omnipräsenten Vergangenheit Deutschlands, mit den Leiden der Tiere - heute zu tun?

Das mit unnötigen, furchtbaren Qualen verbundene betäubungslose Schächten von Tieren mit dem einfältigen, latenten Hintergedanken zu dulden, um damit eine Schuld des deutschen Volkes abzutragen, wäre wohl Primitivität, Perfidität und Perversität einer vermeintlichen Wiedergutmachung nicht zu überbieten.

Behauptung:

"Die" Juden und "die" Muslime bestehen auf betäubungsloses Schächten.

Antwort:

Falsch. Jüdische und islamische Vertretungen versuchen nur, diesen Eindruck zu suggerieren, maßen sich dies an, und oktroyieren Politikern und Behördenvertretern für "die" Juden und "die" Muslime zu sprechen.

Richtig ist, dass nur ein ganz geringer extremistisch-fundamentalistischer Teil der in Frage kommenden Religionsgemeinschaften ein betäubungsloses Schächten wünscht. Samuel Dombrowski: "... nur etwa drei Prozent der jüdischen Bevölkerung legt Wert auf Schächtfleisch".

Weiterhin geht es natürlich bei 3,2 Millionen Muslimen in Deutschland um finanziell lukrative millionenschwere monopolisierte Fleischmarktanteile, (Halal-Döner!) die sich zweckorientiert mit dem Deckmäntelchen „Religionsfreiheit“ umhüllt, leichter erobern lassen.

Anmerkung:

Ein Teil des geschächteten Fleisches gelangt übrigens als normales Fleisch in den freien Handel, was zurückhaltend formuliert als grobe Verbrauchertäuschung anzusehen ist, da normale Fleischkäufer so ungewollt und gegen ihren Willen zu Schächtfleisch-Konsumenten gemacht werden.

Behauptung:

In den heiligen Schriften des Judentums und des Islam wird eine tierschonende Schlachtung vorgeschrieben.

Antwort:

Richtig.

Ein solches tierschonendes Schächten, das beansprucht, religionskonform zu sein ist deshalb heute zwingend ausschließlich unter Betäubung durchzuführen.

Behauptung:

Um religionsgemäß vollkommen ausbluten zu können, muss das Tier betäubungslos geschächtet werden.

Antwort:

Falsch. Ergebnis mehrerer Fleischhygiene-Untersuchungen: Bei jeder Schlachtungsart bleibt immer eine Restmenge Blut im Tierkörper. Letztlich müssten alle orthodoxen Strenggläubigen Vegetarier sein.

Nach neuesten Forschungen "...verlieren elektrisch betäubte Tiere mit 4.6 % signifikant mehr Blut als die unbetäubten Tiere mit 4,3 %" - Dr. Matthias Moje im Juni 2003.

Behauptung:

Schächtfanatiker praktizieren logischerweise ein konsequentes, enges und unmissverständliches Zugehörigkeits-Verhalten zu ihrer Religionsgemeinschaft.

Antwort:

Falsch. Muslim-Metzger Rüstem Altinküpe, nach eigenem Bekenntnis angeblich strenggläubiger Sunnit (der wegen religiös begründeter Schächtbegehr vor das Bundesverfassungsgericht zog) fragte sogar bei einer jüdischen Gemeinde (!) an, "ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden in Deutschland das Schächten doch erlaubt sei". (Frankfurter Rundschau 15.01.2002) Soweit zur Glaubwürdigkeit und Integrität dieses Schächters.

Behauptung:

Das Dulden von betäubunglosem Schächten in Deutschland dient der Integration.

Antwort:

Falsch. Betäubungloses Schächten bedeutet den hier in der Diaspora lebenden Ausländern weniger einen bindenden Glaubenszwang, denn ein willkommenes Ritual, sich ganz bewusst und zielführend der von den Deutschen in naiver Denkweise so sehr gewünschten Integration zu widersetzen.


Zusammenfassung

Betäubungsloses anachronistisches Schächten leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.

Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (Artikel 20a GG) nach heutiger Gesetzeslage und gängiger Rechtsprechung noch rechtsirrelevanten Pseudo-religiösen Glaubenswunschvorstellungen einzelner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben.

Quelle


Empfehlenswerte weitergehende Literatur

Ergänzend wird auf ein Video hingewiesen: "Betäubungsloses Schächten und Schlachten". Eine in ihrer Schrecklichkeit herausragende Filmdokumentation und eine visuelle Ergänzung zu den o.a. in schriftlicher Form vorliegenden Unterlagen. Das Video ist - gegen eine Spende - erhältlich bei Dr. Friedrich Landa, Endsiegl 7, A-4973 Frankenburg, Österreich, Tel.: (aus Deutschland) 0043-6643434366


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