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Schächten
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Schächten
- Behauptungen und Antworten
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Stummes
Leid
Augen,
die uns schweigen lassen,
weil wir ihren Schmerz nicht fassen,
die nicht klagen, die nicht hassen,
in sich sinken und vergehen.
Schuldlos. Sinnlos. Warum nur -
warum lässt es Gott geschehen -
stummes Leid der Kreatur.
Verfasser
unbekannt, Quelle Tier-Info
Bild:
Mathis Gothart Grünewald: Isenheimer Altar, 1512-1516
Passende
Zitate zum Thema Schächten in der Zitateliste |
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| Behauptung:
Das
Tier leide nicht beim betäubungslosen Schächten. |
Antwort:
Falsch.
Dr. Werner Hartinger: "Das Tier leidet furchtbar.
Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre
in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle und schreckliche
Todesangst sind die Folge."
Nicht
umsonst ist diese Schlachtungsart laut Tierschutzgesetz
verboten und lehnt die Bundestierärztekammer vehement
seit Jahren "jedes Schlachten ohne Betäubung aus
Tierschutzgründen ab". (Tierärzteblatt
9/95) |
Behauptung:
Das
Tier werde beim betäubungslosen Schächten augenblicklich
bewusstlos. |
Antwort:
Falsch.
Dr. med. Werner Hartinger: "Das Tier leidet bis
zu 13 Minuten".
Frage:
Wenn
das betäubungslose Schächten eine so geniale,
tierfreundliche Tötungsart darstellt, wie von Schächtbefürwortern
behauptet, warum praktiziert man diese kostengünstige
Schlachtmethode nicht überall in der westlichen Welt
und verschrottet all die teuren, offenbar unnützen
Betäubungsgerätschaften? |
| Behauptung:
Unsere
Islamische bzw. Mosaische Religion schreibt uns betäubungsloses
Schächten vor.
So
steht es in unseren Heiligen Schriften. |
Antwort:
Falsch. Nirgends in den vorliegenden Religionsschriften
ist auch nur der Hauch eines Betäubungsverbotes zu
finden. Das ist Fakt.
Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem
Schächten nicht als verboten aufgeführt sein,
da eine heute mögliche (reversible) Elektrobetäubungsform
bei der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften,
Thora und Koran, nicht einmal existent war.
Unzählige
religionswissenschaftliche Gutachten jüdischer und
islamischer Rechtsgelehrter liegen vor, die die Religionskonformität
des Betäubens der Tiere vor dem Schächt-Schlachten
belegen.
Wegen der Vielzahl der Gutachten wird auf weiterführende
Literatur - siehe Anhang - verwiesen. |
Behauptung:
Aufgrund
des Bundesverfassungs-Gerichtsurteils vom 15.01.2002
... sei nun betäubungsloses Schächten allgemein
erlaubt.
...
sind entsprechende Ausnahme-Genehmigungen für betäubungsloses
Schächten von den deutschen Behörden auszustellen. |
Antwort:
Falsch.
Das o.a. BVerfG-Urteil besagt lediglich, dass (entgegen
der BVerwG-Entscheidung Az. 3 C 31.93) eine Ausnahmegenehmigung
nach §4a Abs.2.Nr.2 TSchG erteilt werden kann - keinesfalls
aber erteilt werden muss!
Eine Entscheidungsfindung obliegt letztlich der im Zweifelsfalle
anzurufenden Gerichtsbarbarkeit - die sich am Tierschutzgesetz
zu orientieren hat, in dem bindend der Nachweis von "zwingenden
Religionsvorschriften" einfordert wird.
Die
konnten/können nicht erbracht werden. (s. u.a.
positive Entscheidungen des VGH Münster, 22.04.02 und
VG Minden, 28.11.02 - gesprochen nach dem 15.01.2002).
Zudem ist der Tierschutz nun mit Verfassungsrang (s.
Artikel 20a GG) ausgestattet und das Karlsruher Schächturteil
nicht mehr mit Bindungswirkung versehen. s. Kluge, Kommentar
zum Tierschutzgesetz 173 ff/, Verlag Kohlhammer) |
| Behauptung:
In
deutschen Schlachthöfen werde auch nicht immer qualfrei
geschlachtet.
Darum
solle man sich kümmern, bevor man betäubungsloses
Schächten kritisiert. |
Antwort:
Zum
ersten Satz der Behauptung - richtig. Zum zweiten Satz -
falsch. Natürlich werden die Tiere auch bei der "normalen"
Schlachtung nicht zärtlich totgestreichelt.
Doch
werden bei dem Schlachten unter vorgeschriebener Betäubung,
die Tier nicht mit zusätzlich zugefügten Schmerzen
(neben Massenaufzucht und Transport) und vorsätzlich
- wie beim betäubungslosen Schächt-Schlachten
zu Tode geschunden.
Es ist ein perfider Versuch, eine bewusst zugefügte
Qual mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu
vergleichen, oder entschuldigend aufzurechnen. |
Behauptung:
Es
wird gefordert - da ohnehin illegal betäubungslos geschächtet
werde - dies in Schlachthöfen zu legalisieren. |
Antwort:
Eine
dreiste Forderung. Diese Schlussfolgerung stellt unser Rechtssystem
auf den Kopf.
Hier wird ein schlicht unverschämtes Wunschdenken artikuliert,
nach dem Motto, man möge behördlicherseits doch
die Ampel auf "grün" stellen, da ohnehin
verbotenerweise bei "rot" über die Ampel
gefahren werde. |
| Behauptung:
Gegner
des betäubungslosen Schächtens sind "ausländerfeindlich",
oder noch schlimmer und als Totschlagargument nicht mehr
zu überbieten - "rechte Antisemiten." |
Antwort:
Blanker
Unfug. Tierschutzengagement orientiert sich weder an "rechts"
noch "links" sondern nur an einem Geradeaus -
zum Wohle der Tiere.
Gegner des Vogelmordens in Italien, Gegner des Stier"kampfes"
in Spanien sind keine "Anti-Italiener" oder "Anti-Spanier"
etc. - ebensowenig Gegner der Schächtquälerei
"ausländer-feindlich" oder "Anti-Semiten"
sind.
Denn
unzweifelhaft leiden Tiere immer gleichermaßen furchtbar,
gleich von welchem Personenkreis sie gequält, hier
betäubungslos abgemetzelt werden. |
Behauptung:
„Gerade
wir Deutschen müssen bei dem Thema Schächten besonders
sensibel vorgehen.“ |
Antwort:
Falsch.
Was haben die unbestrittenen Leiden verschiedener Bevölkerungsschichten
in der omnipräsenten Vergangenheit Deutschlands, mit
den Leiden der Tiere - heute zu tun?
Das mit unnötigen, furchtbaren Qualen verbundene betäubungslose
Schächten von Tieren mit dem einfältigen, latenten
Hintergedanken zu dulden, um damit eine Schuld des deutschen
Volkes abzutragen, wäre wohl Primitivität, Perfidität
und Perversität einer vermeintlichen Wiedergutmachung
nicht zu überbieten. |
| Behauptung:
"Die"
Juden und "die" Muslime bestehen auf betäubungsloses
Schächten. |
Antwort:
Falsch. Jüdische und islamische Vertretungen versuchen
nur, diesen Eindruck zu suggerieren, maßen sich dies
an, und oktroyieren Politikern und Behördenvertretern
für "die" Juden und "die" Muslime
zu sprechen.
Richtig ist, dass nur ein ganz geringer extremistisch-fundamentalistischer
Teil der in Frage kommenden Religionsgemeinschaften ein
betäubungsloses Schächten wünscht. Samuel
Dombrowski: "... nur etwa drei Prozent der jüdischen
Bevölkerung legt Wert auf Schächtfleisch".
Weiterhin geht es natürlich bei 3,2 Millionen Muslimen
in Deutschland um finanziell lukrative millionenschwere
monopolisierte Fleischmarktanteile, (Halal-Döner!)
die sich zweckorientiert mit dem Deckmäntelchen „Religionsfreiheit“
umhüllt, leichter erobern lassen.
Anmerkung:
Ein
Teil des geschächteten Fleisches gelangt übrigens
als normales Fleisch in den freien Handel, was zurückhaltend
formuliert als grobe Verbrauchertäuschung anzusehen
ist, da normale Fleischkäufer so ungewollt und gegen
ihren Willen zu Schächtfleisch-Konsumenten gemacht
werden. |
Behauptung:
In
den heiligen Schriften des Judentums und des Islam wird
eine tierschonende Schlachtung vorgeschrieben. |
Antwort:
Richtig.
Ein
solches tierschonendes Schächten, das beansprucht,
religionskonform zu sein ist deshalb heute zwingend ausschließlich
unter Betäubung durchzuführen. |
| Behauptung:
Um
religionsgemäß vollkommen ausbluten zu können,
muss das Tier betäubungslos geschächtet werden. |
Antwort:
Falsch.
Ergebnis mehrerer Fleischhygiene-Untersuchungen: Bei jeder
Schlachtungsart bleibt immer eine Restmenge Blut im Tierkörper.
Letztlich müssten alle orthodoxen Strenggläubigen
Vegetarier sein.
Nach neuesten Forschungen "...verlieren elektrisch
betäubte Tiere mit 4.6 % signifikant mehr Blut als
die unbetäubten Tiere mit 4,3 %" - Dr. Matthias
Moje im Juni 2003. |
Behauptung:
Schächtfanatiker
praktizieren logischerweise ein konsequentes, enges und
unmissverständliches Zugehörigkeits-Verhalten
zu ihrer Religionsgemeinschaft. |
Antwort:
Falsch. Muslim-Metzger Rüstem Altinküpe, nach
eigenem Bekenntnis angeblich strenggläubiger Sunnit
(der wegen religiös begründeter Schächtbegehr
vor das Bundesverfassungsgericht zog) fragte sogar bei einer
jüdischen Gemeinde (!) an, "ob er pro forma dort
Mitglied werden könne, weil Juden in Deutschland das
Schächten doch erlaubt sei". (Frankfurter
Rundschau 15.01.2002) Soweit zur Glaubwürdigkeit
und Integrität dieses Schächters. |
| Behauptung:
Das
Dulden von betäubunglosem Schächten in Deutschland
dient der Integration. |
Antwort:
Falsch.
Betäubungloses Schächten bedeutet den hier in
der Diaspora lebenden Ausländern weniger einen bindenden
Glaubenszwang, denn ein willkommenes Ritual, sich ganz bewusst
und zielführend der von den Deutschen in naiver Denkweise
so sehr gewünschten Integration zu widersetzen. |
Zusammenfassung
Betäubungsloses
anachronistisches Schächten leistet gesellschaftlicher
Verrohung Vorschub, desavouiert hier um Integration bemühte
Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich
nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion",
noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.
Wer
mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Tierschutzes
in der Verfassung (Artikel 20a GG) nach heutiger Gesetzeslage
und gängiger Rechtsprechung noch rechtsirrelevanten
Pseudo-religiösen Glaubenswunschvorstellungen einzelner
islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff
Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos
nach dem Munde redet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen,
gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben.
Quelle
Empfehlenswerte
weitergehende Literatur
Ergänzend
wird auf ein Video hingewiesen: "Betäubungsloses
Schächten und Schlachten". Eine in ihrer Schrecklichkeit
herausragende Filmdokumentation und eine visuelle Ergänzung
zu den o.a. in schriftlicher Form vorliegenden Unterlagen.
Das Video ist - gegen eine Spende - erhältlich bei
Dr. Friedrich Landa, Endsiegl 7, A-4973 Frankenburg, Österreich,
Tel.: (aus Deutschland) 0043-6643434366 |
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